Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.09.2025 (Az. 4 K 2085/24 VTa) zeigt, dass der Zoll (und das Finanzministerium) mit der Festlegung, dass Vorprodukte von Substituten ebenfalls der Tabaksteuer unterliegen, weil auch sie Substitute seien, wohl übers Ziel hinausgeschossen sind...