Womöglich wegweisendes Urteil
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Womöglich wegweisendes Urteil
Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.09.2025 (Az. 4 K 2085/24 VTa) zeigt, dass der Zoll (und das Finanzministerium) mit der Festlegung, dass Vorprodukte von Substituten ebenfalls der Tabaksteuer unterliegen, weil auch sie Substitute seien, wohl übers Ziel hinausgeschossen sind...
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