Ich habe ja kürzlich wieder beklagt, dass es im deutschsprachigen Raum quasi kein Online-Medium mit dem Schwerpunkt "Dampfen" mehr gibt. Auch das "Genussmittelmagazin Liquid News" machte einen ziemlich komatösen Eindruck, sodass man davon ausgehen musste, dass es nicht wirklich weiter betrieben wird. Und dann haben sie dieses Jahr doch wieder etwas veröffentlicht. Schon am 20.Mai...
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Ich habe ja kürzlich wieder beklagt, dass es im deutschsprachigen Raum quasi kein Online-Medium mit dem Schwerpunkt "Dampfen" mehr gibt.
Auch das "Genussmittelmagazin Liquid News" machte einen ziemlich komatösen Eindruck, sodass man davon ausgehen musste, dass es nicht wirklich weiter betrieben wird.
Und dann haben sie dieses Jahr doch wieder etwas veröffentlicht. Schon am 20.Mai...
E-Liquids 2026: Liquidsteuer, TPD2, Nikotinformen (
arch)
Ich bin auf den Artikel aber zunächst nicht eingegangen, obwohl sie da einen wirklich bösen Schnitzer drin hatten... nein HABEN! Ich wollte da nicht öffentlich lospoltern, sondern ihnen erstmal die Gelegenheit geben, den Fehler zu korrigieren.
Also habe ich versucht, ihnen über das Webformular eine entsprechende Nachricht zukommen zu lassen.
Kannste knicken! Das Webformular ist schonmal so richtig im Arsch... und man kann damit nix absenden.
Ok... dann "klassisch" per Mail halt, dachte ich mir.
Auch nicht so einfach! Im Impressum steht nämlich keine Mail-Adresse. Da gibt es nur einen Link zum Kontaktformular, das ja aber im Arsch ist. Mit ordentlicher und längerer Suche findet man dann in der Datenschutzerklärung gut versteckt eine Mail-Adresse.
Also hab ich eine Mail abgeschickt. Hier mal im original Wortlaut, dann wisst Ihr auch, was der pöhse Schnitzer ist:
Betreff: Inhaltlicher Fehler in "E-Liquids 2026: Liquidsteuer, TPD2, Nikotinformen"
Hallo,
im Artikel "E-Liquids 2026: Liquidsteuer, TPD2, Nikotinformen" schreiben Sie
"Nikotinfreie Liquids unterliegen nicht der Tabaksteuer."
Das ist sachlich falsch. Der Artikel bezieht sich ja auf die Rechtslage in Deutschland. Und aktuell sind auch nikotinfreie Vor- und Zwischenprodukte, sofern sie für die Herstellung von Liquids bestimmt sind, Steuergegenstände gemäß TabStG.
Es gibt zwar ein Gerichtsurteil des Finanzgerichts Düsseldorf, Az. 4 K 1370/24 VTa, in welchem die Eigenschaft als Steuergegenstand Teil- bzw. Zwischenprodukt Glycerin verneint wurde, aber es ist derzeit noch ein Revisionsverfahren am Bundesfinanzhof unter dem Az. BFH - VII R 11/25 zu genau dieser Frage anhängig. Sollte der BFH das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf bestätigen, könnte dies enorme Auswirkungen haben und dazu führen, dass Vor- und Teilprodukte ohne Nikotin künftig tatsächlich nicht mehr der Liquidsteuer unterliegen (mehr dazu: https://hub.hubzilla.hu/articles/dampfdruckpresse/urteilsubst). Aktuell ist die Rechtslage aber noch anders. Die Entscheidung des BFH bliebe abzuwarten.
Bitte den Artikel diesbezüglich korrigieren (oder aktualisieren).
Hinweis: Sollte das Urteil vom BFH bestätigt werden, so hätte das zwar Auswirkungen auf den Verkaufspreis von nikotinfreien Basen, Short- und Longfills, würde die Steuer aber nicht komplett bezüglich dieser Produkte aushebeln. In dem Moment, wo ein Konsument ein solches, dann steuerfreies Zwischenprodukt mit einem verteuerten nikotinhaltigen Zwischenprodukt zu einem Liquid mischen, wäre für die Gesamtmenge (abzüglich der Menge des bereits versteuerten Produkts) Steuer fällig. Die Steuer könnte aber nicht abgeführt werden, weil das Selbstmischen unter Nutzung des legal steuerfreien Zwischenprodukts ein Herstellen eines nikotinhaltigen Liquids wäre, was nur Inhabern eines Steuerlagers erlaubt ist (eine für Privatpersonen und branchenfremde Unternehmen nicht zu erfüllende Voraussetzung).
Gruß PepeCyB
Reaktion nach einem Monat? Keine! Artikel? Unverändert mit der Fehlinformation!Na ja...
Heute stoße ich dann auf einen weiteren neuen Artikel.
So können seriöse Produktinformationen dabei helfen, die Inhaltsstoffe einer E-Zigarette besser einzuordnenWas sie uns DAMIT nun sagen wollen, schnalle ich einfach nicht. Fordern sie nun, dass sämtliche technischen Spezifikationen und die exakte chemische Zusammensetzung bekanntgegeben werden sollen, inklusive einer experimentell untermauerten Analyse, was bei welchem Zugverhalten da eventuell im Dampf sein kann? Oder was?
Das ist nur Geblubber... übrigens Geblubber, dass sich so anhört, als käme es aus dem BfR, dem .dkfz oder vom ABNR.
Nikotin kann sehr schnell abhängig machen, ist in den meisten Liquids enthalten...
Aromastoffe dürfen nicht nur nach Bezeichnung oder Geschmacksrichtung bewertet werden. Entscheidend ist, ob sie für die Inhalation ausreichend eingeordnet sind und ob beim Erhitzen unerwünschte Reaktionsprodukte entstehen können. Gerade süßliche, fruchtige oder kühlende Profile können ein Produkt harmloser wirken lassen, als es aus toxikologischer Sicht ist.
Ein zweiter aktueller Punkt betrifft Zusatzstoffe mit kühlender Wirkung. ... Das BfR weist darauf hin, dass gesundheitliche Risiken bestehen können und Daten zur Wirkung beim Einatmen teilweise begrenzt sind.
Echt mal... sowas brauchen wir nicht... das ist unterirdisch... und ein Fall für die Tonne!Titelbild von -Rita-👩🍳 und 📷 mit ❤ auf Pixabay