Legal? Illegal? Sch...
...wachsinn! Ideen für Artikel kommen einem manchmal ja beim Kacken. Aber der Impuls für diesen Artikel erreichte mich bei der Morgensichtung meines Informationseingangs fernab der Donnerkeramik...
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...wachsinn!

Ideen für Artikel kommen einem manchmal ja beim Kacken. Aber der Impuls für diesen Artikel erreichte mich bei der Morgensichtung meines Informationseingangs fernab der Donnerkeramik.
Es landete, wie so oft, eine Pressemeldung des Informationsamtes für Zoll- und Gewerbeaufsicht (VdeH) in meinem "Eingangskorb":
Berlin-Neukölln: Großeinsatz gegen Clan-Kriminalität -- Behörden beschlagnahmen illegale Vapes (arch)
Inhalt der Meldung ist ein Großeinsatz von Polizei, Zoll und Ordnungsamt zur Bekämpfung des illegalen Handels u.a. von Pfrunzeln.
Insgesamt veröffentlichte dieses Presseorgan im Mai sechs solcher Meldungen, im April neun und im März zehn.
Was da drin steht? Nun, es geht immer um "Illegalen" Handel, um Schwarzmarkt und um...
Hört sich alles sehr schlimm an. Man mag denken: "Gut, dass die endlich mal dagegen vorgehen!"
Na ja, bei "unversteuert" gehen die Meinungen vielleicht auseinander. Das gab und gibt es bei anderen steuerpflichtigen Produkten ja auch schon immer... ich sag nur Butterfahrten...
Dass bei Pfrunzeln da ein so großer Schwarzmarkt für unversteuerte Produkte entstanden ist, liegt mit Sicherheit daran, dass bei der Besteuerung total übertrieben wurde. Eine moderate Besteuerung des Nikotins in Liquids, die dann auch noch -- das um etliche Klassen geringere Gesundheitsrisiko berücksichtigend -- deutlich unter der Besteuerung von Tabakprodukten liegt, hätte sicher auch zu einem Schwarzmarkt geführt, aber sicher nicht einen solchermaßen boomenden. Sich irgendwo ne Quelle zu suchen, wo man steuerfreies Liquid bekommt, um im Monat fünf Euro zu sparen, und dabei noch ein gewisses Risiko einzugehen, ist nicht sonderlich verführerisch. Nur leider hat der Gesetzgeber in Deutschland völlig überrissen und dabei auch noch Teil- und Zwischenprodukte völlig ohne Nikotin mit einbezogen. Und dann geht es nicht mehr darum fünf oder zehn Euro Steuern im Monat zu sparen, sondern um deutlich größere Summen. Jemand, der gut 3 ml Liquid am Tag konsumiert (das ist wenig), der kommt auf 32 Euro Steuern im Monat, die sich "sparen" lassen, wenn man unversteuert einkauft. Ein intensiverer Dampfer (der DL oder rDL bevorzugt, zwar geringere Nikotinmengen pro ml nutzt, dafür aber mehr Liquid umsetzt) kommt dann locker auf 80 - 100 Euro nur an Steuern im Monat. Kein Wunder also, wenn der "steuerfreie Schwarzmarkt" floriert.
Der Schwarzmarkt funktioniert aber auch deshalb so gut, weil auch bei der Regulierung der Produkte völlig übertrieben wurde.
Ich glaube der tatsächliche Impulsgeber für diesen Artikel hier, war die Formulierung "Produkte aus China, die die in der EU zulässigen Grenzwerte deutlich überschritten haben sollen".
Gut, die stammt wohl vom VdeH selbst, ist aber manipulatives Framing. Liest man "Grenzwerte", dann denkt man, in dem Liquids seien unzulässige Mengen giftiger, krebserregender Stoffe, größere Mengen radioaktiver Stoffe oder Schwermetalle etc. vorhanden. Es ginge also um den echten Gesundheitsschutz.
Aber NEIN! Mit "Grenzwerten" meinen sie die in der TPD2 und den nationalen Gesetzen vorgegebenen Mengenbeschränkungen des Produkts "Liquid" an sich. Und so gibt es die "Grenzwerte" 10 ml Füllmenge für "Nachfüllbehälter" und 2 ml Füllmenge für vorbefüllte Tanks, Pods oder Einwegzichteln.
Die Begründung dafür war -- bewusst wissenschaftliche Fakten ignorierend -- der Schutz der Konsumenten, insbesondere der Kinderlein (die jetzt auch noch dafür herhalten sollen, eine Ausweispflicht für die Nutzung des Internet einzuführen). Man ignorierte, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der TPD2 bereits die alte letale Dosis für Nikotin überholt war und es eine wissenschaftlich begründete wesentlich höhere Dosis gab. Man nahm also die alte LD50 und rechnete aus, dass jemand (vor allem Kinderlein) sofort verrecken würden, wenn sie mehr als 10 oder 2 ml Nikotinliquid trinken würden. Und so legte man diese schwachsinnigen Grenzen fest. Sinn und Zweck, also Absicht war aber, das Dampfen damit ein ganzes Stück unattraktiver zu machen und so einzudämmen. Ideologie schlägt Wissenschaft!
Eine Überschreitung dieser "Grenzwerte", also der Füllmengen, macht ein Produkt aber für den Konsumenten nicht einmal im Ansatz gefährlicher, als Produkte, welche die Mengenbegrenzung einhalten. Es macht sie nicht gefährlicher, sondern einfach nur "Illegal", weil sie sich nicht an das halten, was irgendwelche ANTZ in ihrer Gehässigkeit aufgeschrieben haben.
Das gilt in gewissen Maße auch für die Beschränkung der maximal zulässigen Nikotinkonzentration auf 20 mg/ml (2 %). Auch die wurde mit der falschen und zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsprozesses widerlegten letalen Dosis begründet.
Ebenfalls "illegal" werden Produkte, wenn sie keinen Beipackzettel haben, die vor allem Warnhinweise beinhalten, oder keine Umverpackung haben, auf der prominent draufsteht, wie gesundheitsgefährdend und risikoreich das Produkt doch ist. Auch das ist ein Punkt, der nicht wirklich dem Schutz der Konsumenten dient, sondern der Verkomplizierung (und Kostenerhöhung) von Herstellung und Handel... um es unattraktiv zu machen. Den Scheiß liest nämlich NIEMAND! ANTZ halt!
Schließlich gibt es dann auch noch die "Meldepflicht". Soll ein Produkt auf den Markt gelangen und gehandelt werden, muss eine elektronische Meldung an die zuständige Behörde erfolgen. Darin müssen etliche Angaben stehen, auch was die "Qualität" z.B. des Liquids betrifft. Diese Meldung muss sechs Monate vor Markteinführung erfolgen. Das halbe Jahr wird aber -- anders als man vielleicht annehmen mag -- nicht dafür genutzt, die Angaben zu überprüfen... nein, es ist allgemeine, nutzlose "Reifezeit". Wurde ein Produkt nicht gemeldet, oder ist das sinnfreie halbe Jahr noch nicht verstrichen, so ist das Produkt "illegal". Es schadet dem Konsumenten zwar nicht, aber es ist halt "illegal" und die Überwachung kann gnadenlos zuschlagen.
Bei den Meldungen der Staats-PR-Abteilung "VdeH" geht es also insgesamt um "illegale" Produkte, deren Existenz nicht die Gesundheit oder Sicherheit der Konsumenten bedroht, sondern das Geschäft der Mitglieder in dem Pressemeldungsverband, die Staatskasse und die Pläne der ANTZ.
Sicher muss man sich an geltendes Recht halten. Allerdings muss man schwachsinnige Gesetze nicht noch dadurch adeln, dass man deren Überwachung durch Pressemeldungen feiert und sich selbst in die Reihe der "Aufrechten" eingliedert. Meldungen über andere Dinge, über eigene Projekte (abgesehen vom Jugendschutz-machen-wir-ja-auch-Stakkato), Statements etc. findet man bei dem Verband kaum... bzw. gehen die wenigen diesbezüglichen Meldungen in den Berichten über erfolgreiche Staatsmachtaktionen völlig unter. Wenn mich jemand fragen würde: „Kann das weg?", würde ich „Ja" sagen...
Es geht also nicht um Euren Schutz, um Euch, sondern um die Pfründe des Handels und die Ideologiedurchsetzung der ANTZ. Das bitte immer im Hinterkopf behalten, wenn man wieder einmal über eine solche Meldung stolpert (und die kommt sicher ganz bald).
Titelbild von Fathromi Ramdlon auf Pixabay
Ideen für Artikel kommen einem manchmal ja beim Kacken. Aber der Impuls für diesen Artikel erreichte mich bei der Morgensichtung meines Informationseingangs fernab der Donnerkeramik.
Es landete, wie so oft, eine Pressemeldung des Informationsamtes für Zoll- und Gewerbeaufsicht (VdeH) in meinem "Eingangskorb":
Berlin-Neukölln: Großeinsatz gegen Clan-Kriminalität -- Behörden beschlagnahmen illegale Vapes (arch)
Inhalt der Meldung ist ein Großeinsatz von Polizei, Zoll und Ordnungsamt zur Bekämpfung des illegalen Handels u.a. von Pfrunzeln.
Insgesamt veröffentlichte dieses Presseorgan im Mai sechs solcher Meldungen, im April neun und im März zehn.
Was da drin steht? Nun, es geht immer um "Illegalen" Handel, um Schwarzmarkt und um...
Produkte aus China, die die in der EU zulässigen Grenzwerte deutlich überschritten haben sollen
unversteuerte E-Zigaretten
in Deutschland nicht zugelassene E-Zigaretten
Teilweise haben diese Geräte deutlich höhere Liquidmengen und Nikotingehalte, als in der EU zulässig.
unversteuerte Vapes
unversteuerte sowie nicht zugelassene Produkte
dass die Produkte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen
Hört sich alles sehr schlimm an. Man mag denken: "Gut, dass die endlich mal dagegen vorgehen!"
Na ja, bei "unversteuert" gehen die Meinungen vielleicht auseinander. Das gab und gibt es bei anderen steuerpflichtigen Produkten ja auch schon immer... ich sag nur Butterfahrten...
Dass bei Pfrunzeln da ein so großer Schwarzmarkt für unversteuerte Produkte entstanden ist, liegt mit Sicherheit daran, dass bei der Besteuerung total übertrieben wurde. Eine moderate Besteuerung des Nikotins in Liquids, die dann auch noch -- das um etliche Klassen geringere Gesundheitsrisiko berücksichtigend -- deutlich unter der Besteuerung von Tabakprodukten liegt, hätte sicher auch zu einem Schwarzmarkt geführt, aber sicher nicht einen solchermaßen boomenden. Sich irgendwo ne Quelle zu suchen, wo man steuerfreies Liquid bekommt, um im Monat fünf Euro zu sparen, und dabei noch ein gewisses Risiko einzugehen, ist nicht sonderlich verführerisch. Nur leider hat der Gesetzgeber in Deutschland völlig überrissen und dabei auch noch Teil- und Zwischenprodukte völlig ohne Nikotin mit einbezogen. Und dann geht es nicht mehr darum fünf oder zehn Euro Steuern im Monat zu sparen, sondern um deutlich größere Summen. Jemand, der gut 3 ml Liquid am Tag konsumiert (das ist wenig), der kommt auf 32 Euro Steuern im Monat, die sich "sparen" lassen, wenn man unversteuert einkauft. Ein intensiverer Dampfer (der DL oder rDL bevorzugt, zwar geringere Nikotinmengen pro ml nutzt, dafür aber mehr Liquid umsetzt) kommt dann locker auf 80 - 100 Euro nur an Steuern im Monat. Kein Wunder also, wenn der "steuerfreie Schwarzmarkt" floriert.
Der Schwarzmarkt funktioniert aber auch deshalb so gut, weil auch bei der Regulierung der Produkte völlig übertrieben wurde.
Ich glaube der tatsächliche Impulsgeber für diesen Artikel hier, war die Formulierung "Produkte aus China, die die in der EU zulässigen Grenzwerte deutlich überschritten haben sollen".
Gut, die stammt wohl vom VdeH selbst, ist aber manipulatives Framing. Liest man "Grenzwerte", dann denkt man, in dem Liquids seien unzulässige Mengen giftiger, krebserregender Stoffe, größere Mengen radioaktiver Stoffe oder Schwermetalle etc. vorhanden. Es ginge also um den echten Gesundheitsschutz.
Aber NEIN! Mit "Grenzwerten" meinen sie die in der TPD2 und den nationalen Gesetzen vorgegebenen Mengenbeschränkungen des Produkts "Liquid" an sich. Und so gibt es die "Grenzwerte" 10 ml Füllmenge für "Nachfüllbehälter" und 2 ml Füllmenge für vorbefüllte Tanks, Pods oder Einwegzichteln.
Die Begründung dafür war -- bewusst wissenschaftliche Fakten ignorierend -- der Schutz der Konsumenten, insbesondere der Kinderlein (die jetzt auch noch dafür herhalten sollen, eine Ausweispflicht für die Nutzung des Internet einzuführen). Man ignorierte, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der TPD2 bereits die alte letale Dosis für Nikotin überholt war und es eine wissenschaftlich begründete wesentlich höhere Dosis gab. Man nahm also die alte LD50 und rechnete aus, dass jemand (vor allem Kinderlein) sofort verrecken würden, wenn sie mehr als 10 oder 2 ml Nikotinliquid trinken würden. Und so legte man diese schwachsinnigen Grenzen fest. Sinn und Zweck, also Absicht war aber, das Dampfen damit ein ganzes Stück unattraktiver zu machen und so einzudämmen. Ideologie schlägt Wissenschaft!
Eine Überschreitung dieser "Grenzwerte", also der Füllmengen, macht ein Produkt aber für den Konsumenten nicht einmal im Ansatz gefährlicher, als Produkte, welche die Mengenbegrenzung einhalten. Es macht sie nicht gefährlicher, sondern einfach nur "Illegal", weil sie sich nicht an das halten, was irgendwelche ANTZ in ihrer Gehässigkeit aufgeschrieben haben.
Das gilt in gewissen Maße auch für die Beschränkung der maximal zulässigen Nikotinkonzentration auf 20 mg/ml (2 %). Auch die wurde mit der falschen und zum Zeitpunkt des Gesetzgebungsprozesses widerlegten letalen Dosis begründet.
Ebenfalls "illegal" werden Produkte, wenn sie keinen Beipackzettel haben, die vor allem Warnhinweise beinhalten, oder keine Umverpackung haben, auf der prominent draufsteht, wie gesundheitsgefährdend und risikoreich das Produkt doch ist. Auch das ist ein Punkt, der nicht wirklich dem Schutz der Konsumenten dient, sondern der Verkomplizierung (und Kostenerhöhung) von Herstellung und Handel... um es unattraktiv zu machen. Den Scheiß liest nämlich NIEMAND! ANTZ halt!
Schließlich gibt es dann auch noch die "Meldepflicht". Soll ein Produkt auf den Markt gelangen und gehandelt werden, muss eine elektronische Meldung an die zuständige Behörde erfolgen. Darin müssen etliche Angaben stehen, auch was die "Qualität" z.B. des Liquids betrifft. Diese Meldung muss sechs Monate vor Markteinführung erfolgen. Das halbe Jahr wird aber -- anders als man vielleicht annehmen mag -- nicht dafür genutzt, die Angaben zu überprüfen... nein, es ist allgemeine, nutzlose "Reifezeit". Wurde ein Produkt nicht gemeldet, oder ist das sinnfreie halbe Jahr noch nicht verstrichen, so ist das Produkt "illegal". Es schadet dem Konsumenten zwar nicht, aber es ist halt "illegal" und die Überwachung kann gnadenlos zuschlagen.
Bei den Meldungen der Staats-PR-Abteilung "VdeH" geht es also insgesamt um "illegale" Produkte, deren Existenz nicht die Gesundheit oder Sicherheit der Konsumenten bedroht, sondern das Geschäft der Mitglieder in dem Pressemeldungsverband, die Staatskasse und die Pläne der ANTZ.
Sicher muss man sich an geltendes Recht halten. Allerdings muss man schwachsinnige Gesetze nicht noch dadurch adeln, dass man deren Überwachung durch Pressemeldungen feiert und sich selbst in die Reihe der "Aufrechten" eingliedert. Meldungen über andere Dinge, über eigene Projekte (abgesehen vom Jugendschutz-machen-wir-ja-auch-Stakkato), Statements etc. findet man bei dem Verband kaum... bzw. gehen die wenigen diesbezüglichen Meldungen in den Berichten über erfolgreiche Staatsmachtaktionen völlig unter. Wenn mich jemand fragen würde: „Kann das weg?", würde ich „Ja" sagen...
Es geht also nicht um Euren Schutz, um Euch, sondern um die Pfründe des Handels und die Ideologiedurchsetzung der ANTZ. Das bitte immer im Hinterkopf behalten, wenn man wieder einmal über eine solche Meldung stolpert (und die kommt sicher ganz bald).
Titelbild von Fathromi Ramdlon auf Pixabay
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