Positive Überraschung
Da haut der VdeH doch wirklich mal so richtig einen raus...
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Da haut der VdeH doch wirklich mal so richtig einen raus:
Falsche Fakten für Verbote? Streeck verdreht BfR-Bewertung (arch)
Bin positiv überrascht, weil sie mal ganz konkret eine Ansage machen und ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass der neue Sucht- und Drogenbeauftragte Hendrik Streeck öffentlich lügt, um ein partielles Aromenverbot (was aber faktisch wesentlich umfassendere Auswirkungen hat, da diese Aromen für den Großteil der auf dem Markt befindlichen Liquids maßgeblich sind) zu rechtfertigen.
Streek hatte gegenüber der Rheinischen Post geäußert: „Das zuständige Bundesinstitut hat bei der Überprüfung von Liquids für E-Zigaretten 13 Stoffe identifiziert, deren Konsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Wenn wissenschaftliche Behörden solche Befunde feststellen, muss der Staat handeln.“ [1]
Und diese Aussage haut ihm nun der VdeH recht trocken aber mit Schmackes um die Ohren. Denn das stimmt mit den Aussagen der aktuellen Bewertung des BfR [2] schlicht nicht überein.
Ich hatte es ja schon angedeutet, dass das BfR eigentlich gar keine Erkenntnisse für eine wirklich gesundheitsschädliche Wirkung der Cooling Agents – und insbesondere nicht zu Menthol – hat und in seiner Stellungnahme [2] deftig herumschwurbelt...
Da kaum Daten zur gesundheitlichen Wirkungen der Substanzen bei Aufnahme über die Atmung vorliegen, nutzt das BfR Daten aus veröffentlichten Studien zur oralen Aufnahme der Stoffe an Tieren (z. B. Ratten oder Mäusen). Für einige Kühlstoffe, für die keine Daten verfügbar waren, wurden Studiendaten von strukturähnlichen Stoffen verwendet. Dabei wurden Daten ähnlicher Substanzen herangezogen.
(Rechtschreibfehler im Original)
Heißt: Ob und wie sich die Stoffe beim Inhalieren in geringster Dosierung (das Zeug ist echt potent, da darf nicht viel von rein ins Liquid) wissen wir nicht. Aber es gibt Studien, wo die Stoffe Tieren, also Mäusen und Ratten zu Saufen gegeben wurden... und da gab es dann vereinzelt Hunweise auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Und wenn es zu Stoffen gar keine Studien gab, dann haben wir Mäusesaufstudien zu ähnlichen Stoffen genommen und meinen nun, das würde bei den Originalen genauso sein.
Und daraus machen sie dann ein – Zitat – "mögliches Gesundheitsrisiko". Mögliches!
Die Qualitat der Daten ist niedrig. Es fehlen vor allem Daten dazu, wie die Stoffe wirken, wenn sie eingeatmet werden. Im Besonderen zur Wirkung auf die Lunge ist derzeit keine Aussage möglich. Das BfR stützt sich daher bei seiner Risikobewertung auf Daten zur oralen Aufnahme.
Heißt: Wir haben die notwendigen Daten also gar nicht. Aber die wenigen Daten niedriger Qualität, die vom Saufen der Mäuse und Ratten stammen, sind gut genug für uns.
...was darauf hinweist, dass Menthol keine mutagenen Eigenschaften besitzt...
Heißt: Na was da steht.
Für die Bewertung von Menthol zeigt die Risikocharakterisierung mittels MOE, dass bei mittlerem und hohem Gebrauch von E-Liquids ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann. ... Eine Gesundheitsgefahr durch Reizwirkungen auf die Atemwege (z. B. Tracheitis, Pneumonitis), zentralnervöse Effekte (wie Apathie und Koordinationsstörungen) sowie mögliche Leberveränderungen (z. B. erhohte Lebergewichte) und immunmodulatorische Effekte lässt sich nicht ausschließen.
Heißt: Wir haben zwar keine Beweise für schädliche Wirkungen, aber so völlig ausschließen lassen sich diese nicht.
Das BfR hat keine eigene Auswertung aller dieser Stellungnahme zugrundeliegenden Studien vorgenommen, da dies bei der Anzahl der Studien nicht moglich war. Es wurde zumeist auf Auswertungen Dritter (wie z. B. der EFSA) zurückgegriffen, ohne dass diese im Detail überprüft werden konnten.
Heißt: Wir haben uns auch nicht die Zeit genommen, alle Studien wirklich intensiv zu lesen und auf ihre Aussagekraft und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern haben uns auf die Meinung anderer Organisationen zu diesen verlassen, wobei wir diese Meinung der anderen Organisationen auch nicht einmal im Ansatz überprüft haben, geschweige denn kritisch hinterfragt.
Was das BfR aber an keiner Stelle z.B. zu Menthol geschrieben hat: "...deren Konsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist..."
Nix mit "erheblichen gesundheitlichen Risiken"... sondern "kann nicht völlig ausgeschlossen werden".
Ich persönlich gehe davon aus, dass beide vom VdeH genannten möglichen Gründe für diese Lüge zutreffen. 1. Er hat die Stellungnahme nicht richtig gelesen und überflogen." 2. Er haut die Lüge raus, um die Verbotskultur auch im Bereich des E-Dampfens so richtig auszuleben.
Was auffällt: Die "Kinderchen" sind da völlig raus. Vielleicht weil der Mechanismus des "Schutzes der armen Kinderlein" womöglich öffentlich nicht mehr so verfängt, da er einfach zu oft und in immer kürzeren Abständen missbraucht wurde, um Regulierungen einzuführen, welche die Freiheitsrechte der Bürger einschränken.
Auf jeden Fall muss ich mal sagen, dass mir diese Pressemeldung des VdeH sehr gut gefallen hat. Schade nur, dass wohl keiner, der jetzt erneut beeinflusst wurde, sie zur Kenntnis nehmen wird.
[1] Rheinische Post: Wie die Politik gegen Vapes vorgehen will (arch)
[2] BfR: Stellungnahme 003/2026
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