Eigentlich wollte ich ja keinen weiteren Text zum aktuellen Tabaksteueränderungsgesetz präsentieren... aber nachdem bei mir die Sache inzwischen weiter gesackt ist, schreibe ich doch einmal ausführlicher dazu…
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Mein Fazit: alimentierte Deppen, Stümper und Lügner
Eigentlich wollte ich ja keinen weiteren Text zum aktuellen Tabaksteueränderungsgesetz präsentieren... aber nachdem bei mir die Sache inzwischen weiter gesackt ist, schreibe ich doch einmal ausführlicher dazu.
Zumal sich mein Kurzartikel ja in erster Linie auf den Fehler des Inkrafttretens bezog, der letztlich aber nur dafür sorgt, dass die eigentlichen inhaltlichen Fehler auch tatsächlich Auswirkungen haben.
Was geschehen ist:
Am 20,. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 309 vom 20.10.2026) das beratene und beschlossene Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes veröffentlicht und damit verkündet.
Gemäß Artikel 3 dieses Änderungsgesetzes tritt dieses Änderungsgesetz am Tag nach der Verkündigung in Kraft... also am 21. Oktober 2026. Und damit enthält dann das TabStG die durch das Änderungsgesetz geänderten Paragraphen.
Sofort fiel mir (ich bekomme das BGBl. in meinen Posteingang geliefert) auf, dass da wohl etwas schief gelaufen war. Nicht mit dem Inkrafttreten an sich, sondern bei den anderen Regelungen.
Wenn Änderungen an der Tabaksteuer stattfinden (neue höhere Tarife ab einem bestimmten Zeitpunkt), dann wird § 2 Absatz 1 des TabStG geändert.
Da die Änderungen in der Zukunft liegen, werden die alten, bereits greifenden Änderungen der Höhe nicht in den Text übernommen, sondern nur die künftigen, weil sonst irgendwann der Absatz zu einem überflüssig langen Bandwurm werden würde. Und deshalb wird für alle behandelten Produktkategorien immer unter Buchstabe a) der derzeit aktuelle Steuersatz erneut festgeschrieben, damit der bis zur nächsten in den Folgebuchstaben aufgeführten Erhöhung natürlich erhalten bleibt.
Und da findet man nun z.B. für Zigaretten
a) vorbehaltlich der Buchstaben b bis e 18,57 Cent je Stück ...
Das ist aber falsch, denn der aktuelle Steuersatz (also vor der Änderung) beträgt 12,28 Cent je Stück ...
Und das hätte bei a) nun drinstehen müssen, damit der aktuelle Steuersatz bis zum Eintreten der nächsten Stufe b) ab dem 1. Januar 2027 mit 14,34 Cent pro Stück weiter gültig bleibt. Es wurde aber ein falscher Satz dort eingetragen... und dabei auch noch versehentlich der höchste Steuersatz des Gesetzes genommen, der eigentlich erst am 1. Januar 2030 greifen soll: 18,57 Cent.
Das führt nun zu der kuriosen Situation, dass vom 21. Oktober 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 die verpflichtende Steuer von 18,57 Cent gilt (was die Hersteller allein in Ermangelung der Steuerbanderolen gar nicht umsetzen können), um dann am 1. Januar 2027 auf 14,34 Cent je Stück (Buchstabe b) zurückzufallen... bis der Satz dann über weitere Stufen am 1. Januar 2030 wieder bei 18,57 Cent landet.
Hätte im Gesetz nun dringestanden, dass es erst ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tritt, wäre dieser offensichtliche Fehler zwar weiterhin drin, er hätte aber keine Auswirkungen gehabt, weil ab diesem Zeitpunkt ja schon Buchstabe b gegriffen hätte.
Bei den anderen Tabakprodukten ist der gleiche Fehler übrigens auch gemacht worden... der Buchstabe a ist falsch.
Nur beim Nicht-Tabakprodukt "Substitute für Tabakwaren", also unsere Liquids, sowie alle flüssigen Bestandteile unserer Liquids haben sie den Auffang-Buchstaben vergessen. Da steht jetzt
a) für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 0,38 Euro je Milliliter;
Das bedeutet, dass es erst ab dem 1. Januar 2027 überhaupt wieder eine Liquidsteuer gibt. Es gab zwar mal eine... bis zum 20. Oktober 2026, nun aber gibt es keine mehr, denn es steht für den Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember keine im Gesetz. Und wenn da keine drinsteht, darf auch keine erhoben werden.
Auch hier hätte ein Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2027 zwar nichts am inhaltlichen Fehler geändert, aber die Folgen (zeitweise Steuerfreiheit von Substituten) verhindert.
Nun aber zur Lüge:
Der Bundesrat hatte am Freitag die vom Bundestag beschlossene Regelung gebilligt, wonach die Tabaksteuer in den kommenden vier Jahren schrittweise angehoben wird. Eigentlich sollte das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten. Im Bundesgesetzblatt war es jedoch bereits gestern mit dem Hinweis veröffentlicht worden, dass es am Folgetag gilt.
Wie ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, kam es bei der Veröffentlichung des Gesetzestextes zu einem technischen Fehler, der derzeit berichtigt wird.
Quelle: Deutschlandfunk
An vielen anderen Stellen wird die Angelegenheit von offizieller Seite als "technischer Fehler" oder "redaktioneller Fehler im Bundesgesetzblatt" nur bezüglich des Artikels 3, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, dargestellt. Und das ist schlicht gelogen. Die BGBl.-Redaktion hat da keinen Fehler gemacht... und es gab auch keinen "technischen" Fehler. Das BGBl. veröffentlicht die Gesetzestexte, die parlamentarisch verabschiedet wurden. Genau in der Fassung, die abgenickt wurde. Es wurden also die Hände für den fehlerhaften Text gehoben, der dann so 1:1 im BGBl. landete. Nix "technisch" oder "redaktionell" schief gelaufen.
Und die Fehler haben sich auch nicht erst kürzlich eingeschlichen... die waren von Anfang an drin. Sowohl der "Fehler" des Inkrafttretens (eigentlich gar kein Fehler, wenn denn die anderen echten Fehler nicht drin wären), als auch die inhaltlichen Fehler, die ich oben aufgeführt habe.
Der erste Referentenentwurf stammt vom 6. Juli 2026. Damals noch mit geringeren Steuersätzen. Zu diesem Entwurf gab es dann Stellungnahmen, u.a. von BfTG, das sich herzlich bedankte, dass es nur einen "maßvollen stufenweisen Anstieg" gibt, dem BVTE und dem VdeH, von denen KEINER die Fehler bemerkte und man sich nur über die kurze Frist für die Abgabe der Stellungnahme beschwerte (zurecht). Keiner hats gemerkt... über die ganze Zeit bis zum 20. Oktober. Ich auch nicht, weil ich mir den Entwurf gar nicht richtig durchgelesen habe... juckt mich persönlich eh nicht... und für das Aktualisieren des Liquidsteuer-Spickzettels wollte ich eh bis zur Verkündigung warten.
Dann wurde exakt dieser Entwurf (mit seinen Fehlern, aber noch mit etwas niedrigeren Sätzen) vom Kabinett beschlossen und zum Regierungsentwurf, der die Fehler noch immer enthielt.
Fragt mich nicht, wann genau dem Lars, wie es einem zünftigen Sozi gebührt, aufgefallen ist, dass ihm schon wieder das Geld anderer Leute ausgeht und er höhere Steuersätze initiiert und in den Entwurf eingebaut hat. Jedenfalls wurden da dann nur die Zahlen ausgetauscht, um mehr Kohle generieren zu können. Die Fehler blieben drin.
Schließlich ging das Gesetz dann in den abschließenden Gesetzgebungsprozess... mit erster, zweiter, dritter Lesung (ans "Lesen" mag ich da nicht mehr wirklich glauben 😉😂). Keinem fiel der Fehler auf!
Erst als das Gesetz dann durch Veröffentlichung verkündet wurde, wurde der Fehler bemerkt (ich habe es erst zu dem Zeitpunkt richtig gelesen, um den Spickzettel zu aktualisieren... und da fielen mir die Korken auch auf).
Nun kann man Lars keinen Vorwurf daraus machen. Er hat vom Verfassen von Gesetzestexten halt schlicht keine Ahnung. Muss er auch nicht (gilt für jeden Minister), weil er ja -- wie es immer so schön heißt -- dafür seine Experten im Ministerium hat. Der Leiter der für dieses Gesetz zuständigen Abteilung heißt Bastian Fleig, seines Zeichens ehemaliger "Hip-Hop-Künstler" und SPD-Redenschreiber. So viel zur Qualifikation und zu "Experten". Ein schicker Anzug macht nicht automatisch kompetent.
Jedenfalls haben auch die Hilfskräfte den Fehler nicht bemerkt... der Fehler, den sie ja auch selbst eingebaut haben. Anschließend hat wohl auch niemand mit Ahnung einen Blick auf das Werk geworfen... und so ist jetzt ein fehlerhaftes Gesetz beschlossen und verkündet.
Nun sitzt der Lars in der Klemme... und so hat er erstmal schnell der Zollverwaltung angeordnet, dass sie für Tabakwaren einfach die bisherigen Steuersätze annahmen soll und dass für Liquids keine Steuerfreiheit angenommen werden soll, sondern auch die bisherigen Steuersätze.
Nein, Herr Klingbeil, so geht das nicht! Das ist rechtswidrig! Sie können nicht einfach Verordnungen aussprechen, die gegen geltende Gesetze verstoßen. Nun handelt es sich ja eh nur um innerbehördliche Anweisung, aber es wäre seitens des Zolls jetzt zumindest eine behördliche Remonstration über die Leitungsebene fällig.
Repariert werden kann der Fehler nur durch die Korrektur offenkundiger Unrichtigkeiten gemäß § 61 GGO. Dafür bedarf es der Zustimmung des Präsidenten des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrates. Das dauert zwar ein wenig, geht aber wesentlich schneller als ein regulärer Gesetzgebungsprozess für eine korrigierte Fassung. Danach dann sollte Lars in die Ecke gehen, sich ein paar Tage schämen und überlegen, ob er die Leitung der betroffenen Abteilung nicht lieber an einen ehemaligen Zirkus-Hochseilartisten übergeben sollte.
Nun noch ein paar Zähne zum Ziehen:
Die Freude über den Wegfall der Substituts-Steuer bis Jahresende mag zunächst groß sein, die Sache ist aber tatsächlich nichts wert!
Kein Händler wird Euch nun Liquids oder Komponenten ohne die Steuer verkaufen, denn die Steuer wurde bereits abgeführt, also von ihm bezahlt. An den Hersteller, der die Steuerbanderole am Produkt anbringen musste. Denn der erwirbt die Banderolen und zahlt damit die Steuer, die er dann auf den Preis aufschlägt. Also... für alle Flüssigkeiten, die derzeit auf dem Markt sind, und die eine Banderole haben (die sie ja bis zum 20. Oktober auch haben mussten), wurde die Steuer schon abgeführt... und kein Händler wird nun auf die Steuer verzichten, wenn er die Ware verkauft. Die Steuerfreiheit gilt also nur für Produkte, die ab dem 21. Oktober produziert wurden. Die bringt aber kein Hersteller auf den Markt, solange er noch bereits versteuerte Ware im Lager hat. Die Lager (der Hersteller und Händler) werden sich nicht in zweieinhalb Monaten leeren. Und es gibt jetzt auch keine Übergangsfristen mehr. Sollte vom Hersteller Flüssigkeit ohne Banderole in den Handel gelangen, muss der Händler dieses Produkt, wenn er es verkaufen möchte, ab dem 1.Januar sofort mit einer Banderole versehen.
Der einzige Vorteil, der sich ergibt: Alle Liquids, die vom 21.10. bis zum 31.12. als Substitute hergestellt werden, sind steuerfrei. Bedeutet: Ihr könnt Euch ohne Angst und schlechtes Gewissen steuerfreie Liquids und Liquidkomponenten (PG, VG, Aromen... und per Import aus steuerfreien Ländern sogar Nikotinshots) kaufen und Euch Liquid anmischen, ohne dass Ihr Steuerhinterzieher werdet. Ab dem 1.Januar dürft Ihr dann aber keine Liquids mehr mit den legal steuerfrei erworbenen Komponenten anmischen, weil das Mischen die Herstellung eines Substituts ist, auf welches ab dem 1. Januar wieder die Steuer fällig wird (die Ihr nie legal abführen könnt, weil Euch das Steuerlager fehlt).
Ist zwar kurios... in der Theorie eine lustige Sache, bringt aber in der Praxis nix. Über den legalen Fachhandel werdet Ihr nichts steuerfreies bekommen, nur im externen Handel oder in bestimmten Ländern. Ihr könnt Euch aus freien Komponenten Fässer voll Liquid anmischen... aber ab dem 1. Januar sind die nicht mehr legal, weil die Übergangsfristen für eigentlich steuerpflichtige Produkte bereits am 13.02.2023 abgelaufen sind. Die Fässer müsst Ihr also bis Silvester leerdampfen.
tl;dr
Zusammengefasst: Deppen und Stümper haben ein Gesetz entworfen, andere Deppen und Stümper haben das nicht bemerkt, obwohl sie Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben haben. Der Fehler wird der Redaktion der BGBl. in die Schuhe geschoben, obwohl die gar keine Aktie daran hat... ist halt immer besser, einem Dritten die Schuld für eigene Stümperei zu geben. Ein Depp meint nun par ordre du mufti die Fehler korrigieren zu können und merkt nicht, dass er rechtswidrig handelt... und wir Dampfer haben leider nichts davon, dass es jetzt ein kurze Zeit keine Liquidsteuer gibt.
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Bild von Prawny auf Pixabay
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